Allgemeines Gebühren- und Provisionssatzverzeichnis
(Gemäß §§ 1 und 5 Preisangabenverordnung (PAngV))
Erfolgsgebühren*
(Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder zur Vermittlung eines Vertrages, § 652 BGB)
Verkauf:
Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Eigentumswohnungen
- 7,14 % vom Kaufpreis inkl. gesetzl. MwSt.
Wenn nicht anders vereinbart, vom Käufer und Verkäufer jeweils hälftig zu zahlen.
Grundstücke, Gewerbeimmobilien, Kapitalanlagen und Mehrfamilienhäuser
- 7,14 % vom Kaufpreis inkl. gesetzl. MwSt.
Wenn nicht anders vereinbart, vom Käufer zu zahlen.
Vermietung:
Häuser, Wohnungen und Gewerbeimmobilien
- 2,38 Nettomonatsmieten inkl. gesetzl. MwSt.
vom Auftraggeber zu zahlen.**
Dienstleistungsgebühren
Beratung:
Grundgebühr 595,00 €
Stundensatz 119,00 €
Immobilienbewertung 297,50 €
____________________
Die Gebühren für Dienstleistungen können im Einzelfall bei Abschluss eines qualifizierten Alleinauftrages erlassen werden.
In allen vorgenannten Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe enthalten.
* In Fällen, in denen der Umfang der zu erbringenden Leistung individuell vereinbart werden muss, wird auch die Gebühr individuell berechnet und vereinbart.
** Gemäß §§ 2 Abs 1a, 3 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz.
Stand 27.01.2026