Energieausweis

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Die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt seit dem 1. Mai 2014 und macht den Energieausweis für Gewerbe- und Wohngebäude verpflichtend. Damit haben Sie als Käufer schon bei der ersten Besichtigung das Recht, eine Kopie des Energieausweises zu erhalten, der entsprechend des Gebäudes in zwei verschiedenen Varianten existiert.

Varianten des Energieausweises

Der Energieausweis gibt Auskunft über die energetische Qualität einer Immobilie und ist bei Verkauf oder Vermietung gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Gebäudeart und Baujahr kommen unterschiedliche Ausweisformen zum Einsatz.

Der bedarfsbasierte Energieausweis

Dieser Ausweis ist für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und deren Modernisierungen nicht zumindest auf die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) durchgeführt wurden.

Der verbrauchsbasierte Energieausweis

Bei Häusern mit mehr als vier Wohnungen, bei neueren oder modernisierten Gebäuden ist auch der verbrauchsbasierte Energieausweis zulässig. Bevor wir Ihnen ein Objekt zum Kauf anbieten, sorgen wir dafür, dass ein Energieausweis vorhanden ist, um sicherzustellen, dass Sie die Energiewerte Ihrer Wunschimmobilie bei Ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen können.