Erbschaft

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Ein Todesfall ist für Angehörige emotional belastend und bringt zugleich viele organisatorische Herausforderungen mit sich. Wird eine Immobilie oder ein Immobilienanteil vererbt, stehen Erben vor wichtigen Entscheidungen, die gut informiert und umsichtig getroffen werden sollten.

Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung?

Oft erweist sich der Verkauf einer geerbten Immobilie als die sinnvollste Lösung. Gerade bei Erbengemeinschaften lassen sich dadurch Konflikte vermeiden, da der Verkaufserlös fair aufgeteilt und die Gemeinschaft aufgelöst werden kann. Zudem kann der Verkauf finanzielle Belastungen reduzieren oder Kapital für den Erwerb einer neuen Immobilie freisetzen.

Wird eine Vermietung in Betracht gezogen, sollten zunächst der bauliche Zustand der Immobilie sowie mögliche Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen geprüft werden.

In Erbengemeinschaften kommt es bei der Vermietung jedoch nicht selten zu Meinungsverschiedenheiten, etwa hinsichtlich Investitionen oder der Verwaltung.

Bei einer Eigennutzung – häufig aus emotionaler Verbundenheit, etwa beim Elternhaus – ist sorgfältig zu prüfen, ob die Immobilie zur aktuellen Lebenssituation und Familienstruktur passt. Auch der Zustand der Immobilie sowie notwendige Modernisierungen sollten realistisch eingeschätzt werden.

Erbengemeinschaft

Damit eine Aufteilung der Auszahlungsbeträge stattfinden kann, ist eine genaue Wertermittlung durch einen professionellen Immobilienmakler die beste Möglichkeit, den Verkaufswert zu bestimmen.

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Erlangen des Erbscheins

Das Amtsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte, stellt den Erbschein aus. Dieses offizielle Dokument stellt dar, dass Sie der rechtmäßige Erbe sind. Mit Vorlage eines Testamentes oder eines Erbvertrages weisen Sie dem Gericht den Anspruch auf den Erbschein nach. Sollte beides nicht vorhanden sein, müssen Sie das Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen nachweisen, da nun die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt.

Berichtigen des Grundbuches

Nach dem Tod des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers besteht für den Erben die Verpflichtung, das Grundbuch zu seinen Gunsten berichtigen zu lassen. Die Grundbuchberichtigung ist ein Antragsverfahren. Wenn im Grundbuch eingetragene Eigentümer versterben, wird das Grundbuch nicht automatisch berichtigt. Daher ist es ratsam, den Antrag so schnell wie möglich schriftlich einzureichen. Den Nachweis, dass Sie Erbe sind, müssen Sie dem Antrag beifügen. Als Nachweise gelten nur: Erbschein in Ausfertigung oder notarielles Testament bzw. Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichtes oder das europäische Nachlasszeugnis.