Baugrundstück (1.160 qm) für 2-3 Wohneinheiten in HH-Rahlstedt
Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein wunderbares Baugrundstück in einer gewachsenen Umgebung, geprägt von Ein- und Zweifamilienhäusern. Das ca. 1.160 qm große Grundstück hat eine großzügige Straßenfront von ca. 25 Metern und ist nach Süden ausgerichtet. Der gültige Bebauungsplan Rahlstedt 111 legt eine reine Wohnbebauung mit einem Vollgeschoß fest. Möglich wären hier der Bau eines Doppelhauses, oder für jemanden, der gerne viel Platz hat natürlich auch der Bau eines Einfamilienhauses.
Der Kaufpreis liegt derzeit unter dem Bodenrichtwert von e 699,00 pro qm! Der Abriss und die Entsorgung des Altbestands auf dem Grundstück muss vom Käufer übernommen werden.
Strom, Telefon, Abwasser und Wasser liegen bereits auf dem Grundstück, eine Gasleitung, wenn gewünscht ist an der Straßenfront vorhanden.
Das Grundstück ist damit voll erschlossen und verfügt über eine GFZ von 0,2 und eine GRZ von 0,3.
Das Grundstück bietet ein großes Potenzial für Bauunternehmen, die auf der Suche nach einem attraktiven Baugrundstück in Hamburg sind.
Ebenso bietet das Grundstück jungen Familien eine einzigartige Gelegenheit, ihr Traumhaus in einer der begehrtesten Wohnlagen Hamburgs zu bauen.
Die Lage des Grundstücks ist ideal für den Bau von Ein- oder Zweifamilienhäusern. Die Nähe zu Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten und öffentlichen Verkehrsmitteln macht das Grundstück besonders attraktiv für Familien und Berufspendler.
Lage
Das Grundstück bietet ein großes Potenzial für Bauunternehmen, die auf der Suche nach einem attraktiven Baugrundstück in Hamburg sind. Ebenso bietet das Grundstück jungen Familien eine einzigartige Gelegenheit, ihr Traumhaus in einer der begehrtesten Wohnlagen Hamburgs zu bauen. Die Lage des Grundstücks ist ideal für den Bau von Ein- oder Zweifamilienhäusern. Die Nähe zu Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten und öffentlichen Verkehrsmitteln macht das Grundstück besonders attraktiv für Familien und Berufspendler.
Durch Rahlstedt fließt die in der Nähe der Ortschaft Siek (Kreis Stormarn) entspringende Wandse mit ihren Nebenflüssen (u. a. Rahlau, Stellau und Stellmoorer Quellfluss). Die Rahlau mündet etwa in Höhe der Nordmarkstraße in die Wandse, die Stellau etwa in Höhe der Wilhelm-Grimm-Straße, der Stellmoorer Quellfluss noch innerhalb des Stellmoorer Tunneltals.
Die neben den Flüssen auffälligsten Geländemerkmale finden sich als Überreste der letzten Eiszeit in den beiden großflächigen Naturschutzgebieten Stellmoorer Tunneltal und Höltigbaum. Zusammen mit dem Stapelfelder Moor liegen drei Naturschutzgebiete in dem Stadtteil. Damit gehört Rahlstedt zu den ganz wenigen Hamburger Stadtteilen, die nicht nur eines, sondern gleich mehrere Naturschutzgebiete aufweisen.
Ausstattung Beschreibung
- Baugrundstück für 2-3 Wohneinheiten
- Ca. 1.160 qm
- Voll erschlossen
- GRZ (Grundflächenzahl) 0,2
- GFZ (Geschossflächenzahl) 0,3
- Gewachsene Nachbarschaft
IHR ANSPRECHPARTNER
Philip Oelkers
Telefon: 040 - 46 99 69 39
Mobil: 0173 - 615 41 84
Fax: 040 - 46 99 69 41
E-Mail: oelkers@springfeld-oelkers.de
Objekt-Nr.: PO-KK133
Objektart: Grundstück
Nutzungsart: Wohnen
Kaufpreis: 699.500 €
Grundstücksgröße: 1.160 m2
GRZ: 0,2
GFZ: 0,3
Bebaubar mit: Doppelhaus, Einfamilienhaus
Erschliessung: Erschlossen
Provision:7,14% inkl. MwSt. vom Käufer zu zahlen.
Sonstige Angaben: Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir die Vermarktung des angegebenen Objektes für alle Beteiligten so angenehm wie möglich gestalten möchten. Daher werden wir Exposéanfragen nur beantworten, wenn Sie uns Ihre vollständige Adresse und eine Telefonnummer nennen. Besichtigungen werden nur und ausschließlich über unser Büro organisiert. Bitte betreten Sie unter keinen Umständen das Grundstück alleine ohne Begleitung durch einen unserer Makler.
Für den Käufer fällt beim Kauf eine Maklercourtage i.H.v. 7,14% inkl. MwSt. an. Sie ist verdient und fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma Springfeld & Oelkers Immobilien GmbH nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei juristischen Personen/Firmen ist der Handelsregisterauszug vorzulegen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.